Mahn- und
Vollstreckungsbescheid
Wichtige Informationen
Wie verhalte ich mich richtig?
Welche Fristen muss ich einhalten?
Viele weitere hilfreiche Tipps!
Mahn- und Vollstreckungsbescheid
Mit einem Mahnbescheid macht ein Gläubiger eine Forderung gegenüber einem Schuldner per Mahngericht geltend. Wird der Mahnbescheid rechtskräftig, hat der Gläubiger die Möglichkeit gegen den Schuldner die Zwangsvollstreckung einzuleiten.
Sie lesen hier, wie sie sich bei dem Erhalt eines Mahnbescheids richtig verhalten.
Allgemeiner Irrtum
Nicht jedem ist sofort klar, was ein Mahnbescheid ist oder welche Konsequenzen dieser für den Schuldner nach sich zieht. Daher wollen wir gleich zu Beginn festhalten, ein Mahnbescheid ist nicht zu verwechseln mit einem normalen Mahnschreiben. Ein erlassener Mahnbescheid wird vom Gericht an den Schuldner offiziell zugestellt (Gelber Brief). Der Postbote muss immer den gesamten Vorgang protokollieren.
"Ab dem Zeitpunkt der Zustellung eines Mahnbescheids laufen Fristen und diese zu ignorieren kann erhebliche Konsequenzen nach sich ziehen."
Ein weiterer Irrtum ist, dass der Empfänger glaubt das Mahngericht habe die Berechtigung der Forderung und die Kosten bereits geprüft.
Dem ist nicht so. Prüfen Sie daher den Mahnbescheid unbedingt selbst.
Fristen
Die Zustellung und das Datum der Zustellung sind von besonderer Wichtigkeit, da Sie ab diesem Zeitpunkt 14 Tage Zeit haben, Widerspruch gegen den Mahnbescheid bzw. Einspruch gegen den Vollstreckungsbescheid einzulegen. Dabei gilt, dass der Widerspruch innerhalb von 14 Tagen beim Gericht eingegangen sein muss, das Absendedatum reicht nicht aus.
Wird kein Widerspruch gegen den Mahnbescheid eingelegt, so kann der Gläubiger nach Ablauf der 14 Tage die Zustellung eines Vollstreckungsbescheids beantragen.
Erfahrungsgemäß wird von den Empfängern später behauptet, nie etwas Derartiges bekommen zu haben. Diese Behauptung hat so gut wie keine Aussicht auf Erfolg, ob sie nun stimmt oder nicht.
Wie verhalte ich mich richtig?
1. Umstrittene Forderung
In diesem Fall sollten Sie schnellstmöglich Widerspruch gegen den Mahnbescheid einlegen. Es ist ratsam einen Rechtsanwalt aufzusuchen, der den Widerspruch form- und fristgerecht einreicht und Sie in der Angelegenheit weiter beraten und vertreten kann. Durch den Widerspruch ist der Gläubiger gezwungen im Klageverfahren seinen Anspruch zu begründen und Sie müssen ebenfalls zur Angelegenheit Stellung beziehen.
Der weitere Verlauf des Rechtsstreits ist meist schwierig und mit Fallstricken verbunden, bei dem ein Anwalt hilfreich ist, ggf. kann der Rechtsanwalt auch Prozesskostenhilfe beantragen.
2. Unstreitige Forderung
Ist die Forderung unstrittig und kann sofort bezahlt werden, so sollte dies geschehen, da ansonsten das gesamte Verfahren noch erheblich teurer wird.
Haben Sie nicht die Möglichkeit die Forderung zu begleichen, auch nicht in Raten, so hat es keinen Sinn Widerspruch einzulegen. Man muss den Vollstreckungsbescheid dann hinnehmen. Eine Ausnahme besteht, wenn der Schuldner in absehbarer Zeit in das gerichtliche Verbraucherinsolvenzverfahren gehen will. In diesem Fall sollte man Widerspruch einlegen, um Zeit zu gewinnen.
Kann die Forderung in Raten bezahlt werden oder ist es sicher, dass Sie zeitnahe den Betrag von der Familie/Freunden oder z.B. Weihnachtsgeld erhalten, ist es ratsam, Widerspruch gegen den Mahnbescheid einzulegen. Sie sollten sich dann aber unverzüglich mit dem Gläubiger in Verbindung setzen und realistische Ratenzahlungsvorschläge unterbreiten bzw. ihm mitteilen, wann mit dem Geldbetrag zu rechnen ist. Durch den Widerspruch hat man Zeit gewonnen, um diese Verhandlungen zu führen.